Duale Zustellung - Sendungen bequem elektronisch empfangen
Die elektronische Zustellung von Dokumenten ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Die Marktgemeinde Gaishorn trägt dieser Entwicklung Rechnung und bietet ab nun die Möglichkeit an, dass die Abgabenvorschreibungen elektronisch empfangen werden können.
Dieses Service ist für die Empfänger natürlich kostenlos!
Wenn auch Sie in Zukunft die Vorschreibungen von der Marktgemeinde Gaishorn per E-Mail empfangen wollen, steht Ihnen ein Formular für die Einverständniserklärung zum Download zur Verfügung. Wir benötigen von Ihnen nur Ihre Kontaktdaten, Ihre Kunden-Nummer/n von der Abgaben- bzw. Gebührenvorschreibung und Ihre Erklärung, dass Sie mit einer elektronischen Zustellung der Vorschreibungen einverstanden sind.
Wir bitten Sie, von der Möglichkeit des elektronischen Empfanges der Abgabenvorschreibungen Gebrauch zu machen. Sie können damit ein zeitgemäßes Service nutzen und helfen gleichzeitig der Gemeinde Geld zu sparen und die Umwelt zu entlasten. Voraussichtlicher Start für die elektronische Zustellung ist im Jahr 2020 geplant.
Bitte die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Einverständniserklärung entweder per E-Mail an are-elisabeth.speckmoser-xya34[at]ddks-gaishorn-see.gv.at schicken, oder direkt bei der Marktgemeinde abgeben.
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Parteienverkehrszeiten Gemeindeamt Gaishorn am See
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Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Beginnend mit dem Wochenende 20./21. Juli 2019 wurde der neue ärztliche Bereitschaftsdienst in der Steiermark in jeder Region um Bereitschaftsordinationen an Wochenenden und Feiertagen mit Öffnungszeiten von 08:00 bis 11:00 Uhr ergänzt.
Geöffnete Ordinationen (Montag bis Sonntag) können nunmehr auf der Homepage www.ordinationen.st<http://www.ordinationen.st> abgerufen werden. Dabei sind jeweils am heutigen (derzeit geöffnet, heute noch geöffnet) und morgigen Tag die geöffneten Ordinationen mit Angabe der Öffnungszeiten vom jeweils gewählten Standort im gewählten Umkreis ersichtlich.
Informationsblätter
Amtstierärztlicher Wochenend- und Feiertagsdienst 1.Quartal 2021
Zusammenhalt verbindet – Blutspenden auch!
Direktförderungen im Bereich Heizungen, Warmwasserbereitung etc.
Sprechtage Pensionsversicherungsanstalt
Sprechtage der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
Formulare
Bauamt
- ABBRUCHANSUCHEN gemäß § 20 Z 6 Steiermärkisches Baugesetz
- BAUANSUCHEN nach § 19 Steiermärkisches Baugesetz
- Ansuchen um Benützungsbewilligung
- Mitteilung nach § 21 Steiermärkisches Baugesetz
(meldepflichtige Bauvorhaben)
-FERTIGSTELLUNGSANZEIGE gemäß § 38 Stmk BauG
Meldewesen
Studentenförderung
Ansuchen um Gewährung einer Studentenförderung
Strafregisterbescheinigung
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Förderungen des Landes Steiermark
Richtlinie, Antragstellung und Ablauf finden Sie unter:
http://www.ich-tus.steiermark.at/cms/beitrag/11891204/101002433
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Mark |
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Marktgemeinde Gaishorn am See, A-8783 Gaishorn am See 59 Telefon: 03617/2208-0 Telefax: 03617/2208-4 Email: are-gde-xya34[at]ddks-gaishorn-see.gv.at |
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