RICHTLINIEN FÜR DIE GEWÄHRUNG DES EINMALIGEN WOHN- UND HEIZKOSTENZUSCHUSS

Die Auszahlung des Wohn- und Heizkostenzuschuss erfolgt in zwei Tranchen.

In der ersten Tranche erhalten Bezieher:innen des Heizkostenzuschusses 2022/2023, sowie Personen, die in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat ) Sozial- oder Wohnunterstützung bezogen haben, antragslos die Auszahlung.
Die Auszahlung für diesen Bezieher:innenkreis startet am 6. Juni 2023.

In der zweiten Tranche sind alle Haushalte mit einem jährlichen Nettohaushaltseinkommen von EUR 30.734,00 anspruchsberechtigt. Die Antragstellung ist von 7.8.2023 bis 31.10.2023 möglich. Für Personen ohne Online-Zugang stehen wie beim Heizkostenzuschuss des Landes die Servicestellen der Gemeinde- und Stadtämter zur Verfügung, um im Bedarfsfall bei der Abwicklung des Antrages zu unterstützen. [PDF-Dokument] [LINK]
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